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Amtsgericht Essen: Hajto noch nicht verurteilt

Das Amtsgericht Essen hat klargestellt, dass im Fall Tomasz Hajto ein Urteil noch ausstehe. Der Schalke-Profi muss sich wegen Hehlerei vor Gericht verantworten.

Die Entscheidung über gerichtliche Konsequenzen von Tomasz Hajto ist weiterhin offen. Der Profi, der bei Schalke 04 unter Vertrag steht, muss sich derzeit wegen Hehlerei vor dem Amtsgericht verantworten. Allerdings wurde Hajto noch nicht, wie aus einer unrichtig interpretierten Pressemitteilung der Justizbehörde hervorgegangen war, mit einer Geldstrafe von 180.000 Euro belegt. Das stellten die Anwälte des Abwehrspielers und die Staatsanwaltschaft Essen am Freitag klar. Gegen den Polen wurde beim Amtsgericht lediglich der Erlass eines Strafbefehls in entsprechender Höhe beantragt. Die Entscheidung darüber steht noch aus.

Die Verfolgungsbehörden werfen Hajto vor, in drei Fällen insgesamt 110 Stangen Zigaretten Gewinn bringend veräußert zu haben. Laut Anklage soll Hajto zu den Kunden einer im Ruhrgebiet tätigen Zigaretten-Schmugglerbande gezählt haben. Hajtos Anwälte verdeutlichten am Tag nach der Stellung des Strafantrags, dass die Verteidigung das beantragte Strafmaß für zu hoch hält: "Eine Geldstrafe in der angedachten Höhe, also dem 60-fachen des vorgeworfenen Zollschadens, sprengt die absoluten Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit."

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