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Bundesliga: Fußball-Oberhaus drohen Steuernachforderungen
"Wir reden über 15 bis 25 Millionen Euro"

Den Fußball-Bundesligisten drohen offenbar Steuernachforderungen der Finanzbehörden in Millionenhöhe. "Wir reden über 15 bis 25 Millionen Euro", sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball der Sport Bild.

Bei den möglichen Nachforderungen handelt es sich um die Quellensteuer bei Transferzahlungen ins Ausland in den Jahren 2007 und 2008. "Wir sind durch die Quellensteuer erheblich benachteiligt, was unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit angeht", äußerte der Sprecher der Geschäftsführung von Bayer Leverkusen, der ehemalige Liga-Boss Wolfgang Holzhäuser: "Ein deutscher Verein muss 25 Prozent mehr für einen Spieler hinlegen als ein ausländischer, um konkurrenzfähig zu sein."

Wolfgang Holzhäuser sieht die deutschen Klubs benachteiligt (Foto: firo).

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Einkünfte, die direkt an der Quelle erhoben wird. Bereits im Zusammenhang mit den Europacup-Endspielen im europäische Vereinsfußball hatte es jahrelang heftige Diskussionen um die Quellensteuer gegeben. Erst nachdem die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder entschieden hatten, auf die Besteuerung von ausländischen Teilnehmern (Vereine und Spieler) an europäischen Vereinswettbewerben in Mannschaftssportarten zu verzichten, war Deutschland als Austragungsland wieder konkurrenzfähig. Voraussetzung war allerdings, dass ein gegenseitiger Verzicht auf eine Quellenbesteuerung mit dem jeweiligen Ansässigkeitsstat der ausländischen Teilnehmer vereinbart worden war.

Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hatte das UEFA-Cup-Finale 2010 an Hamburg und das Champions-League-Endspiel 2012 an München vergeben. Holzhäuser erläuterte die Vorgehensweise der deutschen Finanzämter: "Schuldner ist der ausländische Verein. Der deutsche Fiskus hält sich mangels Zugriffsmöglichkeiten an die Bundesligisten und sagt: 'Holt euch das Geld vom ausländischen Klub zurück.' So funktionieren Transfers nicht."

Die Nachzahlung der 25-prozentigen Quellensteuer fordern Finanzämter beim Kauf eines Spielers von einem Klub, der in einem Land ansässig ist, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Das gilt unter anderem für Brasilien.

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