Dieses Urteil sprach das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren.
Während der Bundesliga-Heimspiele der Lausitzer gegen Borussia Mönchengladbach am 13. Mai und gegen Bayer 04 Leverkusen am 23. Mai sowie während des Relegationsspiels beim 1. FC Nürnberg am 31. Mai war es zu Zwischenfällen mit Energie-Fans gekommen.
Im Spiel gegen Gladbach liefen in der Nachspielzeit drei Zuschauer aufs Feld. In der Partie gegen Leverkusen wurde im Cottbuser Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet, genauso wie beim Relegationsspiel in Nürnberg. Dort wurden zudem Knallkörper angesteckt.


















