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Kaiserslautern muss tief in die Tasche greifen

Das DFB-Sportgericht hat Bundesligist 1. FC Kaiserslautern mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. In DFB-Pokal und Bundesliga hatten Fans der "Roten Teufel" Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Kurz vor dem Start in die Rückrunde muss der 1. FC Kaiserslautern neben den vielen sportlichen Sorgen auch noch eine Geldstrafe schlucken. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Das Urteil erging am Dienstag im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss.

Zuletzt waren im Achtelfinale des DFB-Pokals gegen den FSV Mainz 05 am 20. Dezember 2005 (3:4 i.E.) Gegenstände aus den Fanblöcken auf das Spielfeld geflogen. Zuvor hatte es bereits in den Bundesligapartien der Pfälzer gegen Eintracht Frankfurt am 14. Dezember (1:2) und gegen den 1. FC Nürnberg am 19. November 2005 (1:3) ähnliche Zwischenfälle mit Feuerwerkskörpern gegeben. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt werden.

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