| RWE: Zugang? "Da kann sich auch in letzten Minuten was tun" |
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Herzlich willkommen in Essen!
Und wenn er in der letzten Saison 20 Tore geschossen hätte - das sagt doch garnichts aus. Wir hatten schon einige Spieler die 2 stellige Torrefenzen mitgebracht haben und dann deutlich weniger im 1stelligen Bereich getroffen haben.
Geben wir i die Chance und Unterstützung zum Tore schießen.
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| RWE: Fangruppe ruft zum Boykott auf |
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Natürlich, die Situation ist prekär - aber ein Boykott ist nicht der richtige Weg. Wenn die Verantwortlichen unsere Spieler nicht zu Höchstleistungen motivieren können, dann müssen wir es tun. Wir als Fan sollten JETZT der Mannschaft sagen - ok ist bis jetzt Scheiße gelaufen, lasst uns gemeinsam den Rest der Saison den Arsch aufreißen - Ihr auf dem Platz und wir auf den Tribünen.
Also am Donnerstag dann auf der West - Stimmung für RWE - für die Spieler, die uns raus reißen wollen. Die Fans, die anderer Meinung sind, können sich ja den Spielern anschließen, die auch keien Bock mehr haben!
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| Jerome Propheter: Mittelfußbruch beim ehemaligen Essener |
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Beste Grüße aus Essen und gute Besserung. Wer schnell wieder fit.
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| FC Kray: Neues Duo darf gegen RWE nicht spielen |
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Na ja, arbeitsrechtlich müsste man erstmal das Verhältnis zwischen Spieler und Verein klären. Da kenn ich mich nicht genau aus. Es gibt aber auch heute noch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, bei dem der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis bei einem Konkurrenten untersagen kann (zumindest für einen gewissen Zeitraum) - hier zwar kein grundsätzliches Untersagen der Tätigkeit - jedoch gegen den ehemaligen Arbeitgeber. Ist unter anderem davon abhängig, ob der Arbeitnehmer dem BGB oder dem HGB zuzuordnen ist und ob z.B. eine Karenzentschädigung vereinbart wurde und einige weitere Sachen. Hier kann ich das nicht beurteilen. Ist auf jeden Fall eine wacklige Sache, die für den Verein (Arbeitgeber) auch nach hinten losgehen kann.
Die Regelungen, die der Gesetzgeber vorgibt sind dazu auch nicht eindeutig.
Im Handelsgesetzbuch §74 u.f. Dort wird zwar ausdrücklich vom "Handlungsgehilfen" gesprochen. Sie werden aber für alle Arbeitsverhältnisse angewandt. Der § 110 der Gewerbeordnung (für gewerbliche Arbeitnehmer) verweist auf die Regelungen des Handelsgesetzbuches. Es gibt auch Vorschriften, die unwirksam und deshalb eigentlich nicht mehr anzuwenden sind, jedoch noch im amtlichen Gesetzestext stehen.
Also letztendlich ein Fall für das Arbeitsgericht.
Jetzt kommt die Frage warum wurden sie ausgemustert? Weil sie nicht Fußball spielen können oder weil sie nicht in das Mannschaftsgefüge (Wingerter) passen oder warum?
Ist es nicht die fußballerische Seite, könnten sie natürlich dem RWE im Spiel arg zusetzen und evtl. auch maßgeblich an einen Sieg der Krayer beteiligt sein. Vielleicht will man hier einfach nur auf der sicheren Seite sein um sich hinterher keine Vorwürfe machen zu müssen, die Spieler schon jetzt und nicht erst zum Saisonende freigegeben zu haben.
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| RWE: Tabellenführung ist futsch |
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Man kann das Urteil natürlich von zwei Seiten sehen. 1. Fakt: Doping wurde nachgewiesen. Ob bewusst oder unbewusst eingenommen etc. egal. Nur der Tatbestand des Dopings wird bewertet. = Urteil ist ok bzw. sogar zu Milde.
2. Fakt: Es wurde eine Substanz die verboten und dem Doping zugeordnet wird gefunden. Der Tatbestand des Dopings wird unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und bewertet. = Glaubt man den Aussagen der in der Verhandlung befragten, muss man zu dem Schluss kommen - das Urteil ist nicht gerecht.
Zwar wurde der verbotene Stoff Methylhexanamin im Urin von Soukou gefunden - jedoch lt. Aussage des Gutachters in einer so geringen Konzentration, dass eine Leistungssteigerung ausgeschlossen sei. Hätte Soukou sich bewusst dopen wollen, hätte er sicherlich mehr eingenommen. Des weiteren kommt hinzu, das die verbotene Substanz weder auf der Verpackung noch auf dem Beipackzettel des Mittels vermerkt war. Für mich ist hier nicht zu Erkennen, dass der Spieler Soukou sich tatsächlich dopen wollte. In Anbetracht der Aussage des Gutachters, dass eine Leistungssteigerung durch das Mittel ausgeschlossen sei, und somit in keinster Weise Einfluss auf das Spielergebnis hatte,ist das Urteil gegenüber dem Verein Rot-Weiss-Essen nicht gerechtfertigt. Das Urteil gegen den Spieler in dieser Höhe nicht verhältnismäßig. Es wurde lediglich eine verbotene Substanz festgestellt - jedoch keine positive Beeinflussung der Leistungsfähigkeit des Spielers. Eine Bestrafung des Spielers muss schon alleine Auf Grund der gefundenen Substanz erfolgen. Unter Berücksichtigung aller o.g. Umstände hätte hier allerdings eine Strafe in der untersten Kategorie der möglichen Bestrafungen stattfinden müssen. Und ich glaube diese ist in Form von Geldstrafen zu finden.
Ich würde einen Einspruch aus Sicht von RWE oder Soukou voll verstehen. Auch ich habe eine anderes Verständnis von gerechter Entscheidungsfindung (in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen)-
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Wolle-Essen hat noch keine Spielberichte geschrieben