| KFC-Kommentar: Ponomarevs Statement ist ein Armutszeugnis |
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@BOT-S04
ja, nachdem ich dank Ruhrhopper endlich das Statut mal gefunden habe, habe ich meine Meinung da auch etwas geändert. Ist immer ergiebiger, die Regelungen selbst zu lesen als nur die Presseberichte. Die verkürzen die Sach- und Rechtslage meistens.
§ 7 der Spielordnung stellt die erstmalige Lizenzerteilung ganz klar unter 2 Bedingungen: Sportliche Qualifikation UND wirtschaftliche Qualifikation.
Damit unterscheidet sich die erstmalige Lizenzvergabe auch von Verstößen, die während der laufenden Saison, d.h. *nach* Lizenzvergabe entstehen.
Mit anderen Worten, für Erteilung der Lizenz einerseits und Widerruf der Lizenz andererseits gelten nicht dieselben Maßstäbe, das ergibt sich auch aus dem Reglement der Spielordnung.
Im Sinne der Rechtssicherheit (nicht der Wettbewerbsgleichheit, wie der DFB meint) kann es auch nicht angehen, dass jeder sportlich qualifizierte Verein bei den sonstigen Rahmenbedingungen nochmal nachbessert, wie er will. Die Vereine und die Liga müssen schließlich planen können.
Dass allerdings nun Mannheim statt Uerdingen aufsteigen soll, fände ich immer noch eine Frechheit. Wenn es nicht direkt Saarbrücken ist, dann sollen halt Mannheim und Saarbrücken noch einmal ein Aufstiegsspiel austragen.
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@der Ruhrhopper - danke für den Link, leider geht er nicht. Dieser Link hier klappte, wen es interessiert. § 6 Nr. 4 ist es.
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/165996-05_Statut_3_Liga.pdf
Ganz interessant ist § 8
Verfahrensgang für das Zulassungsverfahren
1. Der Bewerber unterzeichnet den Zulassungsantrag mit den erforderlichen
Anlagen und legt die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der in
§ 7 Nr. 1. festgelegten Fristen der DFB-Zentralverwaltung vor. Die Vorlage
der Unterlagen kann über das DFBnet erfolgen, sofern dort eine entsprechende
Möglichkeit eröffnet wird.
2. Die DFB-Zentralverwaltung überprüft die vorgelegten Unterlagen.
3. Sind diese Unterlagen unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht,
weist sie den Antrag zurück.
Im Falle der Unvollständigkeit erfolgt die Zurückweisung erst nach erfolglosem Ablauf einer von der DFB-Zentralverwaltung zu setzenden Nachfrist von bis zu 24 Stunden; § 193 BGB gilt entsprechend.
Allerdings geht es hier wohl um eine Auflage, nämlich die Liquiditätsreserve, die ab Seite 60 behandelt wird. Für die gilt diese Möglichkeit der Nachfrist wohl nicht.
Schade für den KFC, sieht nicht gut aus.
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@der Ruhrhopper
"Schau in die Spielordnung des DFB, da ist das klar geregelt: Bei Fristverseumnissen keine Lizenz."
Ich habe in die Spielordnung geguckt und habe eine entsprechende Regelung nicht gefunden. Wo steht denn das eigentlich?
Was deine anderen Anmerkungen angeht: Ich finde natürlich, dass auch Wilhelmshaven die Lizenz hätte bekommen müssen, ggf. unter Punktabzug oder Geldstrafe wegen des (geringfügigen) Fristversäumnisses.
Auch Wilhelmshaven hatte ja die Voraussetzungen für die Dritte Liga - nach Presseberichten - erfüllt.
Davon abgesehen: Das deutsche Recht kennt übrigens auch den Rechtsgedanken der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Wenn jemand unverschuldet eine Frist versäumt, kann er die entsprechende Handlung dann nachholen. Passiert bei Gerichten andauernd. Du glaubst gar nicht, wieviele Anwälte eine "jahrelang zuverlässige Sekretärin" haben, die "dieses eine Mal versehentlich die Frist falsch notiert hatte".
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@taktlos
ich habe auch nicht davon geschrieben, dass der DFB "ein Auge zudrücken" soll, sondern dass der KFC - wie auch Duisburg damals - die Voraussetzungen für die Dritte Liga erfüllt, nur den Nachweis offensichtlich etwas verspätet eingereicht hat.
Dieses Versäumnis soll bestraft werden.
Die Nichtlizenzierung ist aber völlig unverhältnismäßig, wenn ein Club - wie nach bisheriger Berichterstattung anzunehmen - die Voraussetzungen erfüllt.
Angemessene Strafen für Verstöße gegen Lizenzbedingungen sind üblicherweise Punktabzug oder Geldstrafe. Nicht der sofortige Lizenzentzug bzw. Verweigerung der Lizenz.
Deswegen meine Beispiele für Clubs, die während der Saison ihre Gehälter nicht mehr pünktlich zahlen konnten oder die Sicherheit der Zuschauer im Stadion nicht gewährleistet haben. Wenn man da jedesmal sofort die Lizenz entziehen würde (was man zurecht nicht tut), dann gäbs bald nur noch Hoffenheim und Bayer Leverkusen im bezahlten Fußball.
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Fristen muss man einhalten, das sehe ich auch so. Und Ponomarevs Statement ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Hätte er mal geschwiegen.
Aber was ist denn das bitte für eine völlig unverhältnismäßige Rechtsfolge für einen etwaigen Fristenfehler? Uerdingen hat ja offenbar das Geld hinterlegt, nur kurzfristig zu spät.
Es wäre völlig ausreichend, dies mit Punktabzug oder Geldstrafe zu bestrafen.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Da gibt es Clubs in der Bundesliga, deren Fans ganze Stadien zerlegen (Hertha 2010) oder die mit Schulden im dreistelligen Millionenbereich operieren (BVB, Schalke). Ohne Sanktion.
Aber klar, wenn belanglose Vereine wie Duisburg, Wilhelmshaven oder Uerdingen 10 Minuten zu spät mit (vorhandenen!) Sicherheiten ankommen, dann schickt man aus Gründen der "Wettbewerbsgleichheit" den zweitplatzierten einer anderen Regionalligastaffel (nichtmal den Meister!), der sich sportlich nicht qualifiziert hat, in die 3. Liga.
Sollte der DFB das echt durchziehen und Mannheim statt Uerdingen (oder Saarbrücken) in die 3. Liga aufsteigen lassen, bin ich durch damit, deutschen Fußball zu gucken.
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igor2000 hat noch keine Spielberichte geschrieben