Berater Zum letzten Mal aktiv: 19. Oktober 2014 - 16:59 Mitglied seit: 21. Juli 2008 Wohnort:
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Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
[quote=hansi1] [quote=Berater] Und wo steht das Gesetzt, dass ein Mannschaftrat gleichzusetzend mit einem Betriebsrat ist? [/quote] nirgendwo,aber sein wir doch mal ehrlich und unvoreingenommen. Der Kapitaen ist der verlaengerte arm des Trainers und da kann ich es verstehn wenn er ihn bestimmt. den spielerrat ist wohl mehr die vertretung der mannschaft gegenueber Verein und Trainer wenns probleme oder dergleichen geben sollte. wenn Fascher den bestimmt hat es einen merkwuerdigen geschmack das er alle wichtigen positionen mit seinen leuten besetzt.bei der jetzigen Mannschaft sollte es aber ausgeschlossen sein das da noch spieler vorhanden sind bei denen er gegenwind erwarten kann. zumindestens die bekannten Querkoepfe sind ja weg. [/quote] Hansi, darum geht es doch nicht. Da ist hier jemand, der im vergangenen Jahr geschwiegen hat und jetzt plötzlich ist er der Heilsbringer, der Alleswisser, der Besserwisser und macht uns auf den Tatbestand des Mannschaftsrats aufmerksam und vergisst, dass es mehrere Vereine im bezahlten Fußball gibt, die sich so wie der Herr Fascher verhalten haben.
Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
[quote=thokau] Verfahrensgang: vorgehend: ArbG Bielefeld - 11.09.1997 - AZ: 1 Ca 2776/96 Rechtsgrundlagen: § 67 Abs. 2 ArbGG § 242 BGB § 611 BGB § 162 BGB § 317 BGB § 818 BGB § 812 Abs. 1 S. 1 BGB LAG Hamm, 02.04.1998 - 12 Sa 2264/97 Redaktioneller Leitsatz: 1.Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die willkürliche, d. h. sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen, sich in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmern. 2.Bei der Zahlung einer Aufstiegsprämie für einen angestellten Fussballspieler durch dessen Arbeitgeber kann es auch ein sachliches Differenzierungskriterium sein, zumindest die Höhe der Aufstiegsprämie von der Kaderzugehörigkeit des Spielers abhängig zu machen. Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen bei freiwilligen Leistungen ist nur dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Differenzierung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist. 3.Ein Sportverein hat einem angestellten Spieler lediglich die Chance zu eröffnen, sich im Training für eine Berufung in den Kader zu empfehlen. Verwehrt der arbeitgebende Verein seinem Spieler diese Möglichkeit, so kann der Verein eine den anderen Kaderspielern ausgezahlte Prämie nicht generell verweigern. [b]4.Die Wahl eines Spielerrates dient der Bestimmung eines Gremiums, das von Fall zu Fall Interessen der Mannschaft gegenüber dem Verein wahrnimmt und Ansprechpartner des Vereins für die Mannschaft betreffende Angelegenheiten ist. Der Spielerrat hat damit in vager Anlehnung an einen Betriebsrat eine kollektivrechtliche Stellung. Daraus folgen weder Ansprüche des einzelnen Spielers gegen den Spielerrat, noch nimmt der Spielerrat Rechte einzelner Spieler gegenüber dem Verein wahr, sofern seine Mitglieder nicht durch den Spieler dazu ausdrücklich bevollmächtigt sind.[/b]-5.Solange es um die Korrektur der Benachteiligung eines einzelnen Arbeitnehmers geht und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen nicht ins Gewicht fällt, ist die Ausdehnung des vorhandenen Finanzrahmens hinzunehmen. In dem Rechtsstreit hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 02. April 1998 durch die Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Göhle-Sander sowie die ehrenamtlichen Richter Freiling und Wackerbauer für Recht erkannt: [/quote] Und wo steht das Gesetzt, dass ein Mannschaftrat gleichzusetzend mit einem Betriebsrat ist?
Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
[quote=thokau] Verfahrensgang: vorgehend: ArbG Bielefeld - 11.09.1997 - AZ: 1 Ca 2776/96 Rechtsgrundlagen: § 67 Abs. 2 ArbGG § 242 BGB § 611 BGB § 162 BGB § 317 BGB § 818 BGB § 812 Abs. 1 S. 1 BGB LAG Hamm, 02.04.1998 - 12 Sa 2264/97 Redaktioneller Leitsatz: 1.Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die willkürliche, d. h. sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen, sich in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmern. 2.Bei der Zahlung einer Aufstiegsprämie für einen angestellten Fussballspieler durch dessen Arbeitgeber kann es auch ein sachliches Differenzierungskriterium sein, zumindest die Höhe der Aufstiegsprämie von der Kaderzugehörigkeit des Spielers abhängig zu machen. Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen bei freiwilligen Leistungen ist nur dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Differenzierung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist. 3.Ein Sportverein hat einem angestellten Spieler lediglich die Chance zu eröffnen, sich im Training für eine Berufung in den Kader zu empfehlen. Verwehrt der arbeitgebende Verein seinem Spieler diese Möglichkeit, so kann der Verein eine den anderen Kaderspielern ausgezahlte Prämie nicht generell verweigern. [b]4.Die Wahl eines Spielerrates dient der Bestimmung eines Gremiums, das von Fall zu Fall Interessen der Mannschaft gegenüber dem Verein wahrnimmt und Ansprechpartner des Vereins für die Mannschaft betreffende Angelegenheiten ist. Der Spielerrat hat damit in vager Anlehnung an einen Betriebsrat eine kollektivrechtliche Stellung. Daraus folgen weder Ansprüche des einzelnen Spielers gegen den Spielerrat, noch nimmt der Spielerrat Rechte einzelner Spieler gegenüber dem Verein wahr, sofern seine Mitglieder nicht durch den Spieler dazu ausdrücklich bevollmächtigt sind.[/b]-5.Solange es um die Korrektur der Benachteiligung eines einzelnen Arbeitnehmers geht und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen nicht ins Gewicht fällt, ist die Ausdehnung des vorhandenen Finanzrahmens hinzunehmen. In dem Rechtsstreit hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 02. April 1998 durch die Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Göhle-Sander sowie die ehrenamtlichen Richter Freiling und Wackerbauer für Recht erkannt: [/quote] Thokau, ich halte dich doch für Intelligent. Du willst doch wohl einen Mannschaftsrat nicht mit einem Betriebsrat und seinen Aufgaben vergleichen.
TS 2014/15 3.Spt Abg bis Di 5.8. um 18 Uhr
.... Zuletzt modifiziert von Berater am 04.08.2014 - 16:09:02
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[quote=Herold] [quote=Berater] [quote=STL] [quote=Berater] [quote=STL] [quote=Berater] [quote=STL] Ich glaube, Insider wie ich sind da doch etwas näher dran. Schwer ist es selbst für Spieler wie Shaqiri, aber gerade Hjöbjerg steht na dran. Und er heißt Lucas nicht Luca. Ausleihe nach Paderborn...lol :P [/quote] Insider, Mensch wie lächerlich ist das denn, bring die Menschen doch nicht zum Lachen! Insider ist der Rummenigge und du aber nicht. [/quote] Beraterlein...du hast wie immer..............................keine Ahnung :P [/quote] ich bin glücklich, dass ich dein "Wissen" als Insider nicht habe, würde mich sonst so wir du, ständig lächerlich machen! [/quote] Siehste, selbst da bin ich dir überlegen Auslachen [/quote] Hast du keinen in deinem Umfeld, der dir so einen schwierigen Text übersetzt? [/quote] Der einzige der dazu in der Lage wäre, sitz im Knast ;) [/quote] wenn der nach Bayern zieht, kann er den ja mal besuchen und kommt dann in den Kreis der Insider.;)
Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
[quote=achsab] [quote=Berater] [quote=thokau] @Elfmeterkiller Ich verstehe garnicht, was Du meinst? Es gab doch in der Vergangenheit auch Staaten, in denen die Betriebsräte, von der Werksleitung bestimmt wurde! Kombinat rote Rübe läßt grüssen:P:P:P [/quote] Und bei uns gibt es ein Betriebsverfassungsgesetz und die Werksleitung wird immer noch von der Geschäftsführung bestimmt und nicht ausgelost.;) [/quote] Beim Spielerrat handelt es sich aber nicht um die Werksleitung sondern um den Betriebsrat. [/quote] Dann würde der sich auch so nennen, hätte er die gleichen Bestimmungen. Informiere dich mal, was die Aufgabe eines Mannschaftsrates ist, dann verstehst auch du das.;)
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[quote=thokau] @Elfmeterkiller Ich verstehe garnicht, was Du meinst? Es gab doch in der Vergangenheit auch Staaten, in denen die Betriebsräte, von der Werksleitung bestimmt wurde! Kombinat rote Rübe läßt grüssen:P:P:P [/quote] Und bei uns gibt es ein Betriebsverfassungsgesetz und die Werksleitung wird immer noch von der Geschäftsführung bestimmt und nicht ausgelost.;)

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