Zitatgeschrieben von Berater
Landgericht Osnabrück;
:
Das LG Osnabrück hat einen 24 jährigen Munster-Fan als Böllerwerfer zu 5 Jahren Haft verurteilt!
Das nur für unsere Pyro-Fans!
Falsch!
Hier ging es nicht um Pyro sondern um das bewusste Werfen eines Böllers in einem Tunnel!!!
Ja und Nein.
Klar ist Böllerwerfen etwas anderes als Pyro.
ABER: Es ist doch völliger Blödsinn zu meinen, beides käme nicht oft in Kombination vor. Pyros werden am liebsten dann gezündet, wenn die Stimmung überkocht und die Menge tobt. Und da ist der Schritt zum Böllerwurf (bei einigen, die den Kopf nur zum Haareschneiden haben
) eben leider auch nicht weit.Hier sehe ich das Hauptargument gegen die Zulassung von vermeintlich "kontrolliertem" Abbrennen von Pyro. In einer tobende Menschenmenge ist es nicht weit her mit "kontrolliert". Manche Menschen halten sich in der Masse Mensch für unangreifbar, anonym und für frei, Dinge zu tun, die sie alleine nicht so leicht tun würden. Hier - in der Gruppendynamik der Emotionen und in der vermeintlichen Anonymität einer Menschenmasse - liegt das eigentliche Problem.
Darum: Contra Pyro (auch wenn es aus der Distanz schön aussieht!) und erst recht contra Knallkörper, Böller o.ä. im Stadion!
Zuletzt modifiziert von fussballnurmi123 am 24.03.2012 - 11:06:56

:P
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