Zitatgeschrieben von 2fast4u
Tja Jürgen, vollends stellt mich das nicht zufrieden. Genau das ist das Problem, bei entsprechend eintretendem "Erfolg" (leider wird das im Strafrecht genau so genannt) wird der Vorwurf erweitert, bei Ausbleiben trotz gleicher Tathandlung nahezu regelmäßig leider nicht.
Und wenn man sich unabhängig von einem möglichen Strafrahmen des § 224 (gef. KV) schaut, was da i. d. R. für tatsächliche Urteile raus kommen, braucht man sich nicht ob der Häufigkeit solcher Ereignisse zu wundern...ob nun im Fußballumfeld oder abseits davon.
Wünsche Dir ein schönes WE
Danke. Wünsche ich Dir auch in GE

