WFLV …
„Neben der sportlichen Qualifikation müssen die Vereine die in den Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren einschließlich der technisch- organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards) genannten Voraussetzungen erfüllen. (…)“
Wie buchstabiert der WFLV eigentlich die Begriffe „Wettbewerbsgleichheit“ und „Fairness“?
Wenn ein Verein wie Alemannia Aachen gerade erst durch (s)eine Insolvenz mehr als 70.000.000 € zu Lasten wehrloser Steuerzahler „vergesellschaften“ konnte und sofort wieder mit einer Unterdeckung startet und von der verschuldeten Stadt Aachen trotzdem weiter mit 2.000.000 € jährlich „gefördert“ wird, kann meines Erachtens von fairem Wettbewerb keine Rede mehr sein.