Zitatgeschrieben von Unholt
...... Vor allem wenn ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Im Fall von RWE ist die vorzeitige Vertragsverlängerung auch für den Verein teuer geworden, weil der Trainer bekanntlich kurz darauf entlassen worden war.
Wie das vor Gericht ausgeht, ist schwierig zu beurteilen. Das hängt wohl auch stark vom Richter ab. Klar ist, dass RWE die Kosten der Vertragsverlängerung mit Fascher hingenommen hat und in keinen Rechtsstreit gegangen ist.
Wirtschaftlicher Schaden ist aus der Vertragsverlängerung nicht entstanden, weil Fascher eine Klausel im Vertrag hatte, das bei erreichen des 5. Platzes, der Vertrag um 1 Jahr verlängert. Und da wir am Ende 5. wurden hat sich der Vertrag um 1 Jahr verlängert, unabhängig ob die Vertragsverlängerung durch Harttgen wirksam war oder nicht.
Hier geht es sicherlich wie du richtig geschrieben hast, nur um das Innenverhältnis, dessen Vertragspflichten Harttgen, lt. Verein, auf das Gröbste verletzt hat und letztendlich in einer fristlosen Kündigung mündete. Vermutlich wird es in einem Vergleich enden.