Zitatgeschrieben von cantona08
Die Frage der fehlenden "Abmahnung" sollte unter den gegebenen Rahmenbedingungen eines lizensierten Sportvereins bedacht werden. Das ist etwas für Arbeitsrechtler und nichts für öffentliche Foren.
Ich stehe natürlich zu der Auffassung des Vereins. Meines Vereins. Nur der RWE!
Es war ein ausführlicher Bericht. Der Richter hat schon anklingen lassen, dass er Probleme mit dem Verhalten von Harttgen hat. Der Anwalt von Uwe H. sagte  u.a., dass sein Mandant davon ausgeht, den Vertrag von Fascher allein verlängern zu dürfen. Nach allem, was der Richter ausführte ist er nicht dieser Meinung, liess aber offen, ob damit  eine fristlose Kündigung begründet werden kann oder ob es auch eine Abmahnung getan hätte. 
Mein Eindruck ( und nur den kann man schildern) war, dass diese Kuendigung Bestand haben wird und sich die Parteien dennoch, wegen der Laenge der Verfahren, auf einen Vergleich einlassen werden.
Das persönliche Erscheinen war übrigens nicht angeordnet also durfte Uwe H. auch fernbleiben.