Falls es stimmt, dass er der Vertrag an die Assistentin der Geschäftsführung geleitet hat: Was ändert das an der Tatsache, dass er den Vertrag mit Fascher ohne jegliche Rücksprache verlängert hat?
Der Vertrag wurde ja offensichtlich vom Geschäftsführer nicht gegengezeichnet, sondern als Tagesordnungspunkt in der nächsten AR Sitzung aufgenommen. Da war er aber für Fascher schon gültig, weil Harttgen Nägel mit Köpfen gemacht hatte.
Hätte er den Vertrag vorgelegt, ehe er selbst ihn unterschrieben hatte, dann wäre es gar nicht erst zu einem gültigen Vertrag mit Fascher gekommen.
Hoffentlich lässt der Richter sich nicht von diesem linken Vogel blenden.
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese was ich schreibe?