Krawallmacher haften für Strafen
Reaktionen zum Urteil
Fußball-Klubs können künftig Fans in Regress nehmen, wenn sie zum Beispiel durch das Zünden von Knallkörpern Strafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verursachen.
reviersport.de//338879---krawallmacher-h aften-fuer-strafen-reaktionen-zum-urteil .html.html

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