Spieler Mor: Tätlichkeit
RuVO/DFB §8, 1c)
für Tätlichkeiten gegen Gegner oder andere bei dem Spiel anwesende
Personen Sperre von sechs Wochen bis zu sechs Monaten; wenn
gegen den Spieler oder den sonst Betroffenen unmittelbar vor seinem
Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist oder in
einem leichteren Fall der Tätlichkeit Sperre von mindestens drei Wochen;
bei Vorliegen beider Milderungsgründe Sperre von mindestens zwei
Wochen.
Spieler Stocker: rohes Spiel
RuVO/DFB §8, 1b)
für rohes Spiel gegen den Gegner Sperre von zwei Wochen bis zu sechs
Monaten; roh spielt, wer rücksichtslos im Kampf um den Ball den
Gegner verletzt oder gefährdet.