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RWE: Landgericht bestätigt Regressanspruch gegen Besucher
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RWE
Landgericht bestätigt Regressanspruch gegen Besucher
Das Landgericht Essen hat die Rechtsauffassung von Rot-Weiss Essen bestätigt, wonach der Verein eine Verbandsstrafe von 5.000 Euro auf einen eindeutig identifizierten Stadionbesucher umlegen darf.

reviersport.de/359615---rwe-landgericht- bestaetigt-regressanspruch-gegen-besuche r.html
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Das Problem wird aber vermutlich darin bestehen, dass man nackten Menschen nicht in die Tasche packen kann.

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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Gutes Urteil.
Alles richtig gemacht, RWE.
Und endlich mal einen Prozeß gewonnen.

Pfosten - in die Fresse - rein
(Bielefelds Pressesprecher Alex Ubben über das Eigentor von Keeper Rowen Fernandez beim 2:2 am 33. Spieltag gegen Dortmund)

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