FSV Duisburg II hat Einspruch auf die erhobene Ordnungsgeld Strafe in Höhe von 110,00 € und gegen die Spielwertung gemäß der amtlichen Mitteilung vom 22.08.2007(Nr.17/2007) Seite 22 erhoben.
Das Spiel wurde 2:0 zu Gunsten des Gastvereins STV Hünxe mit der Bedgründung das FSV Duisburg II nicht angetreten ist gewertet.
Aus den 2 Spielberichten (1.Spielbericht angesetzter SR, 2.Spielbericht neutraler SR) geht es aber hervor das die Mannschaft von STV Hünxe weder um 13:00 Uhr sowie um 15:00 Uhr nicht angetreten ist. Daher ist es unverständlich wie so eine Aussage vom Gruppenleiter in der amtlichen veröffentlichen werden kann.
FSV Duisburg beruft sich auf die Spielordnung § 35 Abs. 2 Punkt 5 sowie auf die Schiedsrichterordnung § 5 Abs. 4 und hofft ein gerechtes Urteil vom Verband.

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