@Eigen_RWE
extra für dich:
".... Wikipedia Als Tätlichkeit bezeichnet man im Sport ein stark regelwidriges Verhalten gegen den Körper eines Gegners ohne die Aussicht, in den Besitz des Spielgerätes zu gelangen. Tätlichkeiten können das Schlagen eines Gegners oder das Nachtreten gegen diesen sein, oftmals werden Tätlichkeiten als Rache, auch im Affekt, ausgeführt. Die Vergehen werden vom Schiedsrichter bei Mannschaftssportarten meist mit der Roten Karte bestraft."
Richtig, dazu gehört dann auch das stoßen.Vor dem Wischer von Bentaleb hat dieser Stindl ihn verfolgt und dann gestoßen.Was sagst du dazu? Die rote Karte war wegen Dummheit berechtigt nur sollte man das Verfolgen (Provokation) und das Stoßen (nach Wiki Tätlichkeit) und die Schauspieleinlage dieses Stindl`s auch mal hinterfragen und mit dem gleichen Maßstab bewerten wie bei Bentaleb. Das sind drei Vergehen innerhalb ein paar Sekunden. Dieser Typ bekam noch nicht einmal gelb ! Hast du da mal drüber nachgedacht?

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