Startseite » Fußball » 1. Bundesliga

Schalke: Einspruch
Sportrechtler sieht wenig Chancen

(1) Kommentar

Wenn an diesem Mittwoch über Schalkes Einspruch gegen die Spielberechtigung Didier Drogbas geurteilt wird, haben die Königsblauen wenig Aussicht auf Erfolg.

Die Uefa verhandelt an diesem Mittwoch den Protest des FC Schalke 04 gegen die Wertung des Achtelfinal-Hinspiels der Champions League bei Galatasaray Istanbul (1:1). Schalke zweifelt die Spielberechtigung von Istanbuls neuem Starstürmer Didier Drogba an.

Der im internationalen Sportrecht versierte Bochumer Rechtsanwalt Christof Wieschemann hält nicht viel von Schalkes Einspruch.

Gefunden auf …

Herr Wieschemann, war es falsch von Schalke 04, Einspruch gegen die Hinspielwertung einzulegen?

Man muss es genau abwägen, ob die Chance auf eine positive Entscheidung besteht. Denn bei einem Misserfolg ist der Imageschaden groß und Galatasaray wäre zusätzlich motiviert.

Wäre es, so wie es die Schalker sagen, nicht fahrlässig gewesen, es nicht zu versuchen?

Ich hätte es nicht getan. Denn die Uefa hat mitgeteilt, dass Drogba rechtzeitig nachgemeldet wurde, also vor dem 1. Februar. Und aus einem Uefa-Zirkular geht hervor, dass Spieler zum Zeitpunkt der Nachmeldung nicht schon spielberechtigt sein müssen.

Also reicht es, dass Drogba die Spielberechtigung durch den Weltverband Fifa am 12. Februar erhielt?

Die Spielberechtigung wurde zwar nur vorläufig, aber wirksam erteilt. Ich räume Schalke nur geringe Chancen ein.

Würden sich Uefa und Fifa blamieren, wenn die Uefa juristisch auf Schalkes Seite wäre?

Darum geht es auch. Einen Skandal werden sich die Verbände nicht leisten wollen.

Was passiert, wenn der chinesische Klub Shanghai, der behauptet, Drogba sei vertragsbrüchig geworden, Recht bekommt?

Sollte er tatsächlich über einen längeren Zeitraum kein Gehalt bekommen haben, war er zur Kündigung berechtigt. So ein Verfahren kann sich lange lange hinziehen. Die Fifa sagt, bei solchen Streitigkeiten ist das Recht des Arbeitnehmers, seinem Beruf nachgehen zu können, vorrangig. Sperren könnte man den Spieler auch noch nach einem Jahr. Schalke hätte aber nichts mehr davon.

(1) Kommentar

Kurz Notiert / Amateurfußballnews

RevierSport auf Schalke
die Facebookseite für alle Schalke-Fans

KOMMENTARE

Hinweis:
Um Kommentare schreiben zu können, musst du eingeloggt sein. Falls du noch nicht angemeldet bist, kannst du dich hier kostenlos anmelden.

Login via Facebook

Der Login via Facebook erleichtert Ihnen die Anmeldung
  • sonni04 27.02.2013 10:19 Uhr
    Hab ich da was falsch interpretiert oder geht RA Wieschemann nicht von falschen Voraussetzungen aus?! S04 hat doch nicht die Spieberechtigung vonDrogba seitens der Fifa bezweifeldt, sondern es geht doch um die Meldefrist - oder??

RevierSport Digital

Im günstigen Abo oder als Einzelheft

Jeden Montag und Donnerstag Fußball ehrlich und echt von der Bundesliga bis zur Bezirksliga. Im günstigen Abo oder als Einzelheft auf ihrem PC, Mac oder mobilem Endgerät.