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Rolf Thiel, können Sie als Staffeleiter der NRW-Liga erklären, warum der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletik Verband als einziger in Deutschland eine Gebühr von 200 Euro erhebt, wenn ein Verein Beschwerde einlegt?
Das ist im Ligastatut verankert. Laut Paragraph 12 kann gegen Entscheidungen des Spielleiters beim WFLV Beschwerde eingelegt werden. Dann wird allerdings die Gebühr in Höhe von 200 Euro fällig. Diese Regelung gibt es seit eineinhalb Jahren.
Aber warum wird die Gebühr erhoben?
Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr, weil der Fußballausschuss zusammenkommen muss. Das ist in dieser Liga nicht so einfach. Die Verantwortlichen müssen aus allen Teilen NRWs nach Duisburg reisen. Dieser Verwaltungsakt ist nun einmal gebührenpflichtig.
Das bedeutet aber, dass niemand Protest einlegt, weil die Vereine den hohen Betrag scheuen.
Ich verstehe nicht, warum Horst Darmstädter jetzt so ein Fass aufmacht. Er hat das Statut doch unterschrieben und damit zugestimmt. Das ist schon sehr eigenartig, denn er hätte von Beginn an dagegen vorgehen können. Sonst hat sich noch niemand darüber beschwert und deswegen ist es auch okay.

