@ RWE SGMoin, Jürgen!
Zitatgeschrieben von RWE SG
Aber eines ist keine Mär!
Der BL-Skandal, die daraus resultierenden Urteile und die Entwicklung von RWE und Vereinen aus der Nachbarschaft nach der "Rechtsprechung" durch den DFB.
Dir ist aber schon bewusst, dass exakt die Hälfte
aller damaligen Bundesligisten in den BL-Skandal verwickelt waren, oder? Sich aus neun involvierten Bundesligisten lediglich Schalke und Duisburg (um bei dem Plural "Vereinen aus der Nachbarschaft" zu bleiben) herauszupicken und daraus eine regional isolierte Schuldzuweisung machen zu wollen, trifft die Sache also noch nicht einmal ansatzweise im Kern.
Von den 52 gegen Spieler ausgesprochenen Strafen waren 37 Sperren. Abgesehen von Hans Eisele (VfB Stuttgart), Manfred Manglitz (1.FC Köln) und drei weiteren Einzelfällen (Galbierz, Neumann und Varga) wurden fast alle ehemals gesperrten Spieler vorzeitig begnadigt (s.u.). Über die Schalker Spieler, denen im Zuge der Ermittlungen verfassungswidrig Geständnisse abgerungen worden waren (woraufhin es zum sogenannten "Meineid-Prozess" kam), wurden indes anschließend noch weitere Sperren verhängt. Zwangsabsteigen mussten die Vereine Bielefeld und Offenbach, weil nur ihnen - wenngleich verspätet und im Falle Bielefelds für den sportlich bereits abgestiegenen RWE zu spät - nachgewiesen werden konnte, dass Vereinsoffizielle von der gegenständlichen "Schiebung" gewusst hatten. Zur Erinnerung: Schalke war nicht darunter, wie von einem ordentlichen Gericht festgestellt wurde (siehe Diskussionsboard hinter dem Wikipedia-Artikel "Bundesligaskandal"!).
Die ausgesprochenen Strafen waren also differenziert genug, um davon auszugehen zu können, dass die jeweils angenommene Schwere der Schuld entsprechend berücksichtigt und gewürdigt wurde. Individuelles Rechtsempfinden ist mit praktischer Rechtssprechung eben nicht immer kompatibel. Das mag zwar für die "Opfer" bisweilen ein "Geschmäckle" hinterlassen, aber im konkreten Fall des BL-Skandals wäre ohne den zweifelsfreien Nachweis einer Schuld der Schalker Offiziellen eine Sperre des Vereins schlichtweg nicht haltbar gewesen.
Rein sportlich hatte der SC Rot-Weiss Essen den Klassenerhalt durch die Niederlage gegen den 1. FC Köln selber vergeigt. Ohne die Punkte aus den Spielen gegen Hertha BSC und zuvor FC Schalke wären zwar entweder Bielefeld oder Oberhausen (ohne den Sieg in Köln) abgestiegen, aber auf das sportliche Abschneiden des RWE hätte dies keinerlei Auswirkungen gezeigt. Der Verein, von dem die alleinige Initiative für die Bestechungen ausging, hat sich gerechterweise noch nicht einmal sportlich "retten" können, von der späteren Sperre abgesehen: Kickers Offenbach. Es kann also nur darum gehen, ob nicht alle in den BL-Skandal verwickelten Vereine hätten zwangsabsteigen müssen. Ausschließlich bei einer solchen – allerdings schon aus Gründen des Zeitaufwandes für die Ermittlungen nicht durchführbaren – Vorgehensweise des Verbandes wäre dem RWE der Abstieg erspart geblieben. In dem Fall hätte jedoch die vollständige Saison 70/71 anulliert werden müssen - und das erst nach der zu Ende gespielten Saison 71/72, da die ersten Verdachtsmomente nach Beendigung des Ligaspielbetriebes 70/71 von Canellas angestoßen wurden.
Abseits aller sportlichen Betrachtungen bleibt darum die Frage, wann und wie es überhaupt zu einem als gerecht empfundenen Ausgleich für den RWE hätte kommen können. Und das ist ja schließlich unser eigentliches Thema. 
Kindermann ist übrigens trotz vielfacher Erklärungsversuche den Nachweis schuldig geblieben, welche Spiele konkret manipuliert worden sein sollen. Seine Aussagen reichen von "achtzehn Spielen" bis zum "überwiegenden Teil aller Spiele der Rückrunde, die in Zusammenhang mit dem Abstieg standen". Es wird auch gerne unter den Tisch fallen gelassen, dass es sich in den meisten Fällen um "den Versuch einer Manipulation" gehandelt hat, oder Spieler dafür eine Zahlung von Canellas erhielten, wenn deren eigener Verein ein Spiel gegen ebenfalls abstiegsbedrohte Mannschaften gewann. Aus diesem Umstand ergibt sich auch der relativ hohe Anteil verhängter Geldbußen (15) und vorzeitiger Begnadigungen (20) gegenüber den faktischen Sperren einzelner Spieler (17, davon 7 zwischenzeitlich begnadigt, aber mit nachträglich wieder verhängten Sperren).
Ich will noch einmal ausdrücklich betonen, keine Rechtfertigung für das Fehlverhalten von Spielern und Vereinen betreiben zu wollen. Der BL-Skandal ist und bleibt ein SKANDAL! Ich will auch nichts an dem Bild ändern, das sich Essener Fans seit jeher vom FC Schalke gemacht haben, immer noch machen und auch künftig machen werden. Aber irgendwann sollte auch der letzte Anhänger des RWE endlich begreifen, dass sein Verein bei arithmetisch korrekter Bewertung aller Spiele (nachweislich manipulierte und nicht manipulierte) in jedem Fall abgestiegen wäre.
Das ist zwar kein Trost, aber dafür die einzig greifbare Wahrheit. Alles andere käme nämlich über eine Verklärung des Sachverhaltes aus Annahmen und "Opfermythos" nicht hinaus. Die Schuld im und am BL-Skandal bleibt alleine, was auch als solche festgestellt und sanktioniert wurde - das Prinzip der Unschuldsvermutung inklusive!
Die historische Tatsache, während der skandalträchtigen Saison 70/71 zur Bundesliga gehört zu haben, braucht deswegen ja beileibe nicht in Vergessenheit zu geraten.
Moralisch dürfen sich der RWE und seine Anhänger betrogen fühlen. Das wird ihnen niemand absprechen können!!! Wie seriös sie damit in der Gegenwart umgehen, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt...
PS