Sicher hat der gute Mann recht.
"Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts." (§21 BGB)
Der BGH hat das konkretisiert und festgelegt, dass bei einem Verein "die wirtschaftliche Tätigkeit eine untergeordnete Rolle" spielen muss.
Darum haben die meisten Vereine und auch der DFB die Gelddruck-machine Bundesligafußball ausgegliedert. Trotzdem beherrschen diese Vereine (beim DFB ist es etwas komplizierter) mehr oder minder direkt diese Gesellschaften. So lassen sich viele Kosten des Produkts Fußball eben der Allgemeinheit aufdrücken; zum Schaden auch und gerade der Amateurvereine. Gut ablesbar bspw. bei der beginnenden Diskussion, ob die Allgemeinheit die Kosten der Polizeieinsätze weiterhin bezahlen soll, ohne die kein Bundesligaspiel mehr möglich ist?
Bei Juristen und Wiwis ist das ganze Konstrukt Bundesligavereine schon lange umstritten. Der Begriff "tolerierter Rechtsbruch" ist sehr passend, den Prof. Leuschner wählte.So weit, so klar.
Aber der Profifußball hat ihn D etwa den Stellenwert den der circus maximus für römische Cäsaren hatte. Ohne Gladiatoren und Co. konnte schon mal ein Cäsar gestürzt werden.
Ist doch kein Zufall, dass Kanzlerin Merkel vor kurzem medienwirksam bspw. J. Boateng interviewt oder Selfies aus der Kabine der Nationalelf veröffentlichen lässt, um am Erfolg der DFB-Elf teilzuhaben...
Die leider sehr aktuelle Frage ist die nach der Unabhängigkeit der deutschen Justiz.Und deshalb mache ich mir wenig Illusionen darüber wie das wohl ausgeht.Aber notwendig ist die Auseinandersetzung auf alle Fälle.