Mann muss es so deutlich schreiben: Der Ehrenrat scheint nur noch der verlängerte Arm des Aufsichtsratsvorsitzenden (und seiner Getreuen in diesem Gremium) zu sein.
Das liegt mit Sicherheit u.a. daran, dass nach der Schalker Satzung die Kandidaten für den Ehrenrat vom Aufsichtsrat vorgeschlagen werden und der Ehrenrat dann im Block von der Mitgliederversammlung gewählt werden soll. Hier entsteht schon durch die Satzung eine Verbindung/Abhängigkeit des Ehrenrates vom Aufsichtsrat.
Trotzdem ist es darüber hinaus immer noch unfassbar, dass im Fall Dr. Horn der Ehrenrat, dem zwei Volljuristen angehören, nicht nur elementare Rechtsgrundsätze (audiatur et altera pars) missachtet hat, sondern auch noch eine derartige - offenkundig völlig unverhältnismäßige! - Strafe verhängt hat, die nicht nur einer Amtsenthebung gleichkommt, sondern auch eine Entmündigung der Mitglieder darstellt, die das Aufsichtsratsmitglied gewählt haben und natürlich auch selbst wieder abwählen könnten, wenn es tragfähige Gründe dafür gäbe.
Man fragt sich deshalb ob noch mehr/zusätzliche Abhängigkeiten bestehen, Vorteile versprochen werden, oder sogar Druck ausgeübt oder gar Drohungen ausgesprochen werden. Oder ob die die Mitglieder des Ehrenrates - aus welchen Gründen auch immer - aus vorauseilendem Gehorsam handeln (und damit Schalker Tugenden ad absurdum führen und die Vereinsdemokratie mit Füßen treten!).