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Rund um die Hafenstraße
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Tüte: vielleicht hängen die Spieler absagen auch davon ab das der Winkler gemobbt wird?traurig RWE gibt wieder ein ganz erbærmliches Bild ab,und vor dem Arbeitsgericht ist RWE ja nun auch kein unbeschriebenes Blatt.da Lob ich mir den Hajo und Kollegen.besonnen und absolute Professionalität die RWE nicht hat.
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aliprax ,wir können uns gerne treffen damit du mir das persönlich sagen kannst

Einmal Rot-Weiss,immer Rot-Weiss
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Das wird Morgen ein gemütliches AngrillenTraurig

Blumensteckergewinner 2012
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Das Wichtigste: Alles Gute für Daniel Engelbrecht. Ich hoffe, Du kommst Schritt für Schritt voran.

Das hier im Forum deutsches Arbeits- und Sozialrecht nicht der Schwerpunkt sein kann, ist klar. Natürlich gilt der Arbeitsvertrag. Eine Probezeit bei Fußballern ist unüblich und nach 6 Wochen übernimmt jemand anders als RWE die Kosten,

Bei unserem Vorstand wundert mich aber schon sehr mit wieviel Emotionalität und Wunschdenken man in diesen Arbeitsgerichtsprozess gegangen ist.

Für uns sehr aufschlussreich. Wie man als Unternehmer ernsthaft auf die Idee kommen kann, einen bereits genehmigten Urlaub vor dem Arbeitsgericht kassieren zu können. Kopfschütteln.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Ich bin ja nun sicherlich kein großer Fan von Winkler.
Aber wenn er durch diesen Urlaubsantrag mitten in der Transferzeit offensichtlich seinen Rausschmiß provozieren will, dann muß ja irgendwas vorgefallen sein.
Was, wissen wir alle nicht. Aber es gehören sicher zwei dazu.

Das er sogar vor Gericht zieht, und gewinnt, zeigt deutlich, daß das Tischtuch zerschnitten ist und keien Weiterarbeit mehr möglich erscheint.

Also muß man sich an einen Tisch setzen und die Modalitäten klären.
Einen weiteren Gerichtstermin sollte man sich sparen. Der Arbeitnehmer hat fast immer bessere Karten, Winkler hat eine sehr lange Firmenzugehörigkeit und sich nichts Gravierendes zu Schulden kommen lassen.

Nachkarten, oder gar -treten bringt nix und sollte man nicht tun.
Ist schlechter Stil.
Und wenn Winkler wirklich so eine Graupe ist, wie viele glauben, dann muß die Frage erlaubt sein, warum er 17 Jahre bei RWE in verantwortungsvollen Positionen beschäftigt war.

Pfosten - in die Fresse - rein
(Bielefelds Pressesprecher Alex Ubben über das Eigentor von Keeper Rowen Fernandez beim 2:2 am 33. Spieltag gegen Dortmund)
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flasshof, hast Du keinen Friseur dem Du den Mist erzählen kannst? Such Dir doch Gleichgesinnte und gründet einen RWO-Fantalk, aber bitte nicht hier!
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Zitatgeschrieben von Traumzauberer
Und wenn Winkler wirklich so eine Graupe ist, wie viele glauben, dann muß die Frage erlaubt sein, warum er 17 Jahre bei RWE in verantwortungsvollen Positionen beschäftigt war.


Korrekt! Und dieser Reflex, Leute zu bashen, die sich von RWE trennen oder von denen sich RWE trennen möchte, ist nur stillos und unsympathisch.
Es sollte doch möglich sein, sich mit Anstand zu trennen, wenn man der Ansicht ist, dass eine weitere Zusammenarbeit keinen Sinn mehr macht.

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RWE - unaufsteigbar?
Trotzdem: Liebe kennt keine Liga!
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Zitatgeschrieben von RWE2006

Das Wichtigste: Alles Gute für Daniel Engelbrecht. Ich hoffe, Du kommst Schritt für Schritt voran.

Das hier im Forum deutsches Arbeits- und Sozialrecht nicht der Schwerpunkt sein kann, ist klar. Natürlich gilt der Arbeitsvertrag. Eine Probezeit bei Fußballern ist unüblich und nach 6 Wochen übernimmt jemand anders als RWE die Kosten,

Bei unserem Vorstand wundert mich aber schon sehr mit wieviel Emotionalität und Wunschdenken man in diesen Arbeitsgerichtsprozess gegangen ist.

Für uns sehr aufschlussreich. Wie man als Unternehmer ernsthaft auf die Idee kommen kann, einen bereits genehmigten Urlaub vor dem Arbeitsgericht kassieren zu können. Kopfschütteln.


Probezeit oder nicht, ist hier nicht das entscheidende Merkmal. Wird der Arbeitnehemr innerhalb der ersten vier Wochen seit Dienstantritt krank, übernimmt die Krankenkasse ab Beginn die Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber ist hier noch nicht zuständig. Etwas Anderes gilt, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass der Verein vom ersten Tag an für das volle Gehalt gerade stehen muss. In der Bundesliga wird das meines Erachtens so gehandhabt. Ein Ribery, etc. bezieht kein Krankengeld sondern bekommt sein Gehalt voll weiter.
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17 Jahre bedeutet mindestens 5 Monate Kündigungsfrist nach Gesetz. In aller Regel einigt man sich um 0,75 Monatsgehälter pro Jahr Firmenzugehörigkeit.

Also ca. 1,5 Jahresgehälter. Da kann ich mir als Arbeitgeber selbst überlegen, ob ich mir das zum jetzigen Zeitpunkt leisten kann. War ja ein netter Versuch, Herrn Winkler selbst einen Vorschlag machen zu lassen Ich weiß ja nicht, wie die Erwartungshaltung so war, dass einige dann fast umgekippt sind. Man kann sich gegen so etwas aber mit einer gewissen Sachkenntnis wappnen.

Und jetzt sollte man schleunigst eine faire Lösung unter Erwachsenen erreichen.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Zitatgeschrieben von mtley

Zitatgeschrieben von RWE2006

Das Wichtigste: Alles Gute für Daniel Engelbrecht. Ich hoffe, Du kommst Schritt für Schritt voran.

Das hier im Forum deutsches Arbeits- und Sozialrecht nicht der Schwerpunkt sein kann, ist klar. Natürlich gilt der Arbeitsvertrag. Eine Probezeit bei Fußballern ist unüblich und nach 6 Wochen übernimmt jemand anders als RWE die Kosten,

Bei unserem Vorstand wundert mich aber schon sehr mit wieviel Emotionalität und Wunschdenken man in diesen Arbeitsgerichtsprozess gegangen ist.

Für uns sehr aufschlussreich. Wie man als Unternehmer ernsthaft auf die Idee kommen kann, einen bereits genehmigten Urlaub vor dem Arbeitsgericht kassieren zu können. Kopfschütteln.


Probezeit oder nicht, ist hier nicht das entscheidende Merkmal. Wird der Arbeitnehemr innerhalb der ersten vier Wochen seit Dienstantritt krank, übernimmt die Krankenkasse ab Beginn die Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber ist hier noch nicht zuständig. Etwas Anderes gilt, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass der Verein vom ersten Tag an für das volle Gehalt gerade stehen muss. In der Bundesliga wird das meines Erachtens so gehandhabt. Ein Ribery, etc. bezieht kein Krankengeld sondern bekommt sein Gehalt voll weiter.

Bei uns - wenn meine Erinnerung nicht trügt - ist die Kasse bei längeren Erkrankungen eingesprungen. Von daher vermute ich das hier auch.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Zitatgeschrieben von RWE-Tom

Ist doch gut, dass wir den Bazi offenbar bald loswerden.
Wenn auch leider nicht umsonst.
Wer hat ihm denn diesen unbefristeten Vertrag gegeben, Rolf?

Was Engelbrecht betrifft, sollte der Verein zunächst mal gar nichts zahlen müssen.
Allerdings bin ich auch kein Jurist.

Fakt ist aber, dass wir jetzt schnell Ersatz brauchen. Vielleicht hängen die Absagen an die Testspieler auch damit zusammen, dass die Stürmersuche vor geht.


wohl jemand der freiwillig nen Klammerbeutel knutscht.
unbefristete Arbeitsvertraege im Fussball sind doch klasse.
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Zitatgeschrieben von RWE2006



Für uns sehr aufschlussreich. Wie man als Unternehmer ernsthaft auf die Idee kommen kann, einen bereits genehmigten Urlaub vor dem Arbeitsgericht kassieren zu können. Kopfschütteln.

Wie kommst du eigentlich darauf, dass der Verein vor das Arbeitsgericht gezogen ist? Ich habe darauf schon mal an anderer Stelle hingewiesen. Aber nach dem Motte, man muss Falsches nur immer wiederholen, wird es letzten Endes dann wahr.

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Es kann passieren was will. Es gibt immer einen, der es kommen sah.
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Zitatgeschrieben von ollirwe

aliprax ,wir können uns gerne treffen damit du mir das persönlich sagen kannst

Ach gott, jetzt krieg ich aber Angst. Ich sag ja: Tieffliegeralarm

"Ich habe nichts gegen Fremde. Einige meiner besten Freunde sind Fremde. Aber diese Fremden da, die sind nicht von hier!"
Methusalix in "Das Geschenk Cäsars" S. 16
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Das muss dann ja noch zu Beginn der Hempelmann-Ära gewesen sein.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Zitatgeschrieben von teddy

Zitatgeschrieben von RWE2006



Für uns sehr aufschlussreich. Wie man als Unternehmer ernsthaft auf die Idee kommen kann, einen bereits genehmigten Urlaub vor dem Arbeitsgericht kassieren zu können. Kopfschütteln.

Wie kommst du eigentlich darauf, dass der Verein vor das Arbeitsgericht gezogen ist? Ich habe darauf schon mal an anderer Stelle hingewiesen. Aber nach dem Motte, man muss Falsches nur immer wiederholen, wird es letzten Endes dann wahr.


Aber sie waren doch vor dem Arbeitsgericht ? Oder ist der ganze RS-Bericht ein Fake ? Und wieso hätte Winkler vors sich aus vors Arbeitsgericht ziehen sollen ? Er hatte doch seinen genehmigten Urlaub.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Zitatgeschrieben von Traumzauberer

Ich bin ja nun sicherlich kein großer Fan von Winkler.
Aber wenn er durch diesen Urlaubsantrag mitten in der Transferzeit offensichtlich seinen Rausschmiß provozieren will, dann muß ja irgendwas vorgefallen sein.
Was, wissen wir alle nicht. Aber es gehören sicher zwei dazu.

Das er sogar vor Gericht zieht, und gewinnt, zeigt deutlich, daß das Tischtuch zerschnitten ist und keien Weiterarbeit mehr möglich erscheint.

Also muß man sich an einen Tisch setzen und die Modalitäten klären.
Einen weiteren Gerichtstermin sollte man sich sparen. Der Arbeitnehmer hat fast immer bessere Karten, Winkler hat eine sehr lange Firmenzugehörigkeit und sich nichts Gravierendes zu Schulden kommen lassen.

Nachkarten, oder gar -treten bringt nix und sollte man nicht tun.
Ist schlechter Stil.
Und wenn Winkler wirklich so eine Graupe ist, wie viele glauben, dann muß die Frage erlaubt sein, warum er 17 Jahre bei RWE in verantwortungsvollen Positionen beschäftigt war.


du hast recht,der Verein sollte einen saubere Trennung bevorzugen,aber dazu wirds wohl nicht kommen da beide Parteien das beste fuer sich rausholen wollen.das sieht man schon an den resten Gerichtstermin.

und 17 jahre in verantwortungsvoller position ist etwas uebertrieben.
drei jahre als Spieler kanst du schon mal abziehn.
und das er direkt von Anfang an die komplette Nachwuchsarbeit uebernommen hat wird wohl auch nicht so stimmen.
zudem wird arbeit im Fussball eh nur als Momentaufnahme bewertet.
und da hat er seit UH nur daneben gegriffen.
Die Aufloesung der U23 lief relativ stillos.
das Jahr bei der ersten war eine einzige Drama bei den man zu seinen Glueck den Trainer opfern konnte.
beim dreifachabstieg hat er sich auch nicht als die Fuehrungsperson die alles im Griff hatte hervorgetan.
Und das jetzt nach den Abstieg zum jetzigen Zeitpunkt nichts geregelt ist,ist ein schlechter Witz.wir kritisieren Lucas das er noch einen kaderplatz nicht besetzt hat und der Nachwuchs hat nicht mal nen Trainer.und in der situation ist dan Urlaub wichtig.

da zaehlen 10 normale arbeitsjahre wenig.
wieviel Boecke kanst du dir bei deinen Job leisten?
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Zitatgeschrieben von RWE2006

Zitatgeschrieben von teddy

Zitatgeschrieben von RWE2006



Für uns sehr aufschlussreich. Wie man als Unternehmer ernsthaft auf die Idee kommen kann, einen bereits genehmigten Urlaub vor dem Arbeitsgericht kassieren zu können. Kopfschütteln.

Wie kommst du eigentlich darauf, dass der Verein vor das Arbeitsgericht gezogen ist? Ich habe darauf schon mal an anderer Stelle hingewiesen. Aber nach dem Motte, man muss Falsches nur immer wiederholen, wird es letzten Endes dann wahr.


Aber sie waren doch vor dem Arbeitsgericht ? Oder ist der ganze RS-Bericht ein Fake ? Und wieso hätte Winkler vors sich aus vors Arbeitsgericht ziehen sollen ? Er hatte doch seinen genehmigten Urlaub.


Der Sportdirektor Nachwuchs erzwingt per gerichtlichem Beschluss seinen genehmigten Urlaubsanspruch.

Winkler hat den Verein vors Gericht gezogen.
und es waere wohl kaum ein problem gewesen wenn er seinen Job (Trainerfindung) erledigt haette.
Das sind halt die unangenehmen nebenwirkungen wenn man einen sehr gut bezahlten Fuehrungsjob hat.
und nochmals,welcher Trainer oder sportlicher Leiter geht zu der Jahreszeit in Urlaub.vor allen wenn da noch Baustellen offen sind.
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Auch einen bereits genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber widerrufen, wenn wirklich wichtige Firmeninteressen dafür sprechen! In letzter Konsequenz muss der Arbeitgeber dann eine bereits fest gebuchte Reise des Arbeitnehmers bezahlen. Die Abfindung ist so eine Sache für sich, sie ist stark abhängig von der Region in der man lebt und kann das 0,5-1,5 fache des Monatsgehaltes ausmachen x Anzahl der Jahre. Vielfach wird vom Richter schnell ein Vergleich gesucht um weitere Termine zu verhindern und wenn der Arbeitnehmer finanziellen Druck hat, wird der oft auch angenommen und dann spielen Richtwerte meistens
eine untergeordnete Rolle!


Zuletzt modifiziert von Südwestfalen1907 am 06.07.2017 - 22:48:10
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Ein Einzeiler zum besseren Verständnis!

Wenn der Arbeigeber Urlaub gewahrt, der schon genehmigt ist, brauch der Angestellte nicht klagen!

Alles klar, teddy?

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber Sie schießen damit.
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Brauer, Kauderwelsch zum besseren Verständnis, setzen 6! Und wenn meine Tante einen Dödel hätte, wär sie mein Onkel, weisse Bescheid.


Zuletzt modifiziert von Südwestfalen1907 am 06.07.2017 - 22:58:53

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