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Sittenverstoß des KFC
Der FVN lehnt die Trikotwerbung für ein Bordell ab
Als der Antrag des KFC Uerdingen beim Fußballverband Niederrhein eintrudelte, dass der Klub auf seinem Trikot Werbung für ein Bochumer Bordell machen wollte, war die Entscheidung sofort klar: „Diese Werbung verstößt gegen gute Sitten und Moral, weshalb wir sie auch sofort abgelehnt haben“, berichtet Peter Hambüchen.
Der Pressesprecher des FVN hat den Vorstoß der Krefelder bearbeitet und sich bei seiner Entscheidung an die Präambel des DFB gehalten. „Wir sehen Prostitution als nicht normgebunden an. Wenn Jugendliche die Werbung sehen, die Adresse im Internet eingeben, werden sie mit Sex konfrontiert. Dafür ist die Werbefläche Fußball nicht die richtige. Dafür wollen wir uns nicht preisgeben.“
Der KFC wollte beim Fernsehspiel gegen Aachen mit dem Schriftzug „freude39.com“ auf der Brust auflaufen. Dabei handelt es sich um die Internetadresse eines Saunaclubs, der für käufliche Liebe wirbt. Weil die Vereine aber für jede Trikotwerbung einen Antrag beim Verband stellen müssen, worin beispielsweise die Größe des Schriftzugs oder die Vertragslaufzeit benannt werden müssen, ist der Verstoß gegen die ethischen Grundsätze des DFB aufgefallen. Missachtet ein Klub die Spielregeln, verhängt der FVN eine Geldstrafe. Über die Höhe wird individuell entschieden.
Kurios ist derweil, dass der KFC auf einer Werbebande im Stadion für einen Aachener Saunaclub wirbt, der Sex anbietet.
Auch in Köln wird öffentlich in der Arena für das dortige „Pascha“ geworben. Das ist allerdings legitim, weil die Städte und Gemeinden in diesem Bereich verantwortlich sind. Hambüchen: „Der Verband hat auf die Bandenwerbung wie auch Lautsprecherdurchsagen keinen Einfluss. Unsere Kontrolle beschränkt sich ausschließlich auf die Trikots.“
Die Präambel des DFB
Der DFB hat in seinen Werbeausschlusskriterien, die sich hauptsächlich gegen Tabak, Alkohol, politische und religöse Extreme, etc. wenden, auch den moralischen Aspekt für ein Werbeverbot aufgeführt. Für den KFC gilt Punkt fünf der Präambel:
5. Gute Sitten
Unzulässig ist Werbung, welche gegen gute Sitten und Moral verstößt, d.h. u.a. die Werbung für pornographische Produkte und/oder Dienstleistungen.
Auf der Seite 3 erfahren Sie, warum sich der KFC trotzdem nicht beschweren darf



















